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Leistungsspektrum

Allgemeine Leistungen

  • Allgemeine orthopädische Untersuchung mit der Überprüfung von Muskel-, Band- und Gelenkfunktionen
  • Orthopädische Vorsorgeuntersuchung / Gesundheitscheck
  • Kinderorthopädische Untersuchung, Behandlung und Beratung
  • Sportmedizinische Untersuchung und Behandlung inklusive Ernährungsberatung
  • Körperendgrößenbestimmung

 

Apparative Diagnostik

  • Sonographie des Stütz- und Bewegungsapparates / Sonographie der Muskeln, Sehnen und Gelenke
  • Sonographie der Säuglingshüfte
  • Digitales Röntgen (in Kooperation)
  • Computertomographie / CT (in Kooperation)
  • Kernspintomographie / MRT (in Kooperation)
  • DXA-Knochendichtemessung der Wirbelsäule und der Hüfte / Osteodensitometrie (in Kooperation)
  • Laboruntersuchungen
  • Pulsoxymetrie (zur Überwachung nach Injektionen)

 

Behandlungsspektrum

  • Arthrosediagnostik und Therapie
  • Schmerztherapie / Therapeutische Lokalanästhesie / Neuraltherapie
  • Injektionsbehandlungen: Gelenkinjektionen, wirbelsäulennahe Injektionen, ultraschallgesteuerte Facetteninfiltrationen, periradikuläre Injektionen
  • Infusionsbehandlung
  • Klassische Naturheilverfahren
  • Stoßwellentherapie (ESWT), Triggerpunkt-Stoßwellenbehandlung
  • Tape-Behandlung
  • Orthopädie-Technik incl. Spezial-Einlagenversorgung
  • Korsettbehandlungen
  • Orthesen- / Schienenbehandlungen

 

Begutachtungen

  • Sozialgerichtsgutachten / Versicherungsgutachten
  • Privatgutachten / Sporttauglichkeitsuntersuchung

 

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Allgemeine Hinweise zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):

Als Privatpraxis werden unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Version in Rechnung gestellt.

In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist jede einzelne ärztliche bzw. medizinische Leistung als Ziffer mit erklärendem Text aufgeführt. Die Einzelleistung wird mit einer Punktzahl bewertet, die zur Zeit mit einem Punktwert von 5,82873 Cent gemäß §5 Abs. 1 der GOÄ entspricht. Die Multiplikation von Punktwert und Punktzahl ergeben den GOÄ-Einfachsatz.

Die Rechnungsbeträge sind in der GOÄ ohne und mit Steigerungsfaktoren aufgelistet.

Jede Einzelleistung wird in der Rechnung gesondert aufgeführt und durch eine Ziffer bezeichnet.

Beispiele:

  • GOÄ-Ziffer 1: ärztliche Beratung
  • GOÄ-Ziffer 3: eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung
  • GOÄ-Ziffer 7: vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems
  • GOÄ-Ziffer 800: neurologische Untersuchung

Bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen gilt als Normalfall mit Zugrundelegung der üblichen Zeitspanne der Mittelwert (Beispiel: GOÄ-Ziffer 1 „Beratung“ 2,3-facher Satz = € 10,72). Eine weitere Steigerung kann z.B. durch die Schwere des Krankheitsfalles oder durch einen erhöhten Zeitaufwand erforderlich werden.

Ab einem Steigerungswert von 3,5-fach ist eine gesonderte Begründung vorgeschrieben. Apparative Maßnahmen dürfen bis zu einem Faktor von 2,5-fach gesteigert werden.

Welche GOÄ-Positionen und Gebührensätze bzw. Steigerungsfaktoren schließlich zur Abrechnung kommen, lässt sich nicht konkret vorhersagen, sondern ist davon abhängig, welche Einzelleistungen im Fortgang des Behandlungsgeschehens erbracht werden, welchen Schwierigkeitsgrad diese Leistungen und/oder der gesamte Krankheitsfall besitzen und welchen Zeitaufwand diese erfordern.

Für spezielle Leistungen, für die es bisher keine GOÄ-Ziffern gibt oder wenn bei der Erbringung eine vergleichbare Leistung und/oder Aufwand notwendig sind, werden Ziffern aus der GOÄ als sogenannte Analogziffer berechnet (z.B. Osteopathie). Diese Ziffern sind mit dem Buchstaben „A“ (= Analogziffer) gekennzeichnet.

Die Rechnung ist für jeden Tag mit den einzelnen GOÄ-Ziffern zu spezifizieren und bei ggf. mehrmaliger Konsultation an einem Tag müssen die Uhrzeiten aufgeführt werden.

Die Rechnungserstellung deligieren wir nach Ihrer schriftlichen Einwilligung an eine privatärztliche Verrechnungsstelle (MEDAS).

Sie können die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuell gültigen Version jederzeit einsehen und für spezielle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Da aus unserer bisherigen Erfahrung vermehrt auch gesetzlich versicherte Patienten wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, haben wir in unserem Behand­lungsvertrag die GOÄ, eine Übersicht der häufigsten Ziffern und die Rechnungserstellung ausführlich dargelegt.

Jeder Patient erhält diesen Behandlungsvertrag. So können wir eine höchstmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.